Russland erlaubt Parallelimporte für Apple-Produkte, Spielkonsolen und Atomreaktoren

Russland erlaubt Parallelimporte von Apple, PlayStation und Atomreaktoren

Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation hat die Liste der für den Parallelimport zugelassenen Waren veröffentlicht. Die aufgeführten Produkte können ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nach Russland eingeführt werden.

Die Liste der für Parallelimporte zugelassenen Produkte umfasst auch Elektronik, Spielkonsolen, Möbel, Waffen und Munition, Apple- und Samsung-Produkte, Uhren, Autos, Schiffe, Heizungsanlagen und Kernreaktoren, berichtet RBC.

Die 23-seitige Liste umfasst Produkte und Materialien von Hunderten von internationalen Marken, darunter Land Rover, Apple, Samsung, Bentley und andere.

Das Ministerium hat somit die Paralleleinfuhr von Waffen und Munition, Heizkesseln und Kernreaktoren, Möbeln, Bettwaren, Fahrzeugen, Elektronik, einschließlich XBox-, Nintendo und PlayStation-Spielkonsolen, Smartwatches, Musikinstrumenten, Fotoapparaten, Filmkameras und Schiffen erlaubt.

Die Kategorie Landfahrzeuge umfasst u. a. folgende Marken:

  • Land Rover,
  • Jaguar,
  • Bentley,
  • Hummer,
  • Tesla,
  • Mercedes Benz,
  • Maybach,
  • Lexus,
  • Infinity,
  • Lamborghini,
  • Ferrari,
  • Aston Martin,
  • Porsche,
  • Rolls Royce,
  • Maserati,
  • Bugatti.

Fahrzeuge und Komponenten von Marken wie Toyota, Volkswagen, Skoda, BMW, Renault, Audi, Mini, Nissan können auch ohne die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers eingeführt werden.

Das Ministerium für Industrie und Handel hat auch die Einfuhr von Eisenbahnlokomotiven und rollendem Material, Straßenbahnen, Geräten und Ausrüstungen für Eisenbahnen, Booten, lebenden Bäumen, Setzlingen und Blumen erlaubt. Die Liste umfasst Salz, Schwefel, Erde und Steine, Erze, Asche und Schlacke.

Paralleleinfuhren sind erlaubt für Kraftstoffe, Erdölprodukte und Schmiermittel, einschließlich Kraftfahrzeuge, Isotope, Metalle der seltenen Erden, chemische Produkte, Farbstoffe, Pastenfüller, ätherische Öle und Toilettenartikel. Auch Kautschuk und Kautschukprodukte, Seife, Reinigungsmittel, Kerzen, Knetmasse, Klebstoffe, Streichhölzer, Sprengstoffe, Kunststoffe und Kunststoffprodukte wurden für den Parallelimport zugelassen.

Ein Parallelimport ist eine Möglichkeit, echte, nicht gefälschte Produkte aus einem anderen Land ohne die Erlaubnis des Eigentümers des geistigen Eigentums einzuführen. Parallelimporte werden oft auch als graue Ware bezeichnet.

Der Parallelimport basiert auf dem Konzept der Erschöpfung der Rechte an geistigem Eigentum. Wenn das Produkt zum ersten Mal in einem bestimmten Land auf den Markt gebracht wird, ist der Parallelimport für alle Einwohner des betreffenden Staates zulässig. Parallelimporte sind in einigen Ländern üblich und in anderen verboten.

Author`s name Petr Yermilin
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